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Bezeichnung

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  Formular Arbeitsgrenzwerte (AGW)
  Beschreibung Kategorie Keimzellmutagen

Kategorie 1:
Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und vererbbaren Schäden vorhanden.

Kategorie 2
Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als erbgutverändernd angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, daß die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen.

Kategorie 3
Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Mutagenitätsversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen.