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Bezeichnung

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  Formular Arbeitsgrenzwerte (AGW)
  Beschreibung Kategorie Krebserzeugend:

Kategorie 1:
Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Der Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen.

Kategorie 2:
Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem: geeignete Langzeit-Tierversuche, sonstige relevante Informationen.

Kategorie 3:
Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zu Besorgnis geben, über die jedoch ungenügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.

Kategorie 4
Da bei den Stoffen der Kategorie 4 aufgrund der nicht-linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung von einer Wirkungsschwelle auszugehen ist, wird bei Einhaltung des MAK- bzw. BAT-Wertes kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen geleistet.

Kategorie 5
Für die neue Kategorie 5 konnten in diesem Jahr keine geeigneten Kandidaten gefunden werden. Voraussetzung für eine Einstufung in diese Kategorie ist, daß trotz der Fähigkeit zur Wechselwirkung mit der DNA in der Zelle bei Einhaltung des MAK-Wertes von der Kommission kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen gesehen wird.