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Bezeichnung

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  Formular Arbeitsgrenzwerte (AGW)
  Beschreibung Fraktion

E einatembare Fraktion

A alveolengängige Fraktion

Von den gesamten im Atembereich eines Beschäftigten vorhandenen Schwebstoffen wird lediglich ein Teil eingeatmet. Er wird als einatembarer Anteil bezeichnet(1) und messtechnisch als einatembare Fraktion erfasst(2). Arbeitsplatzgrenzwerte, die sich auf diese Fraktion beziehen, sind in der Grenzwerteliste mit einem nachgestellten ”E” gekennzeichnet. Der alveolengängige Anteil(1) des einatembaren Anteils wird messtechnisch als alveolengängige Fraktion erfasst(2). Arbeitsplatzgrenzwerte, die sich auf diese Fraktion beziehen, sind in der Grenzwerteliste mit einem nachgestellten ”A” gekennzeichnet. Bei Stäuben und Rauchen ist in Abhängigkeit vom Arbeitsplatzgrenzwert die einatembare bzw. alveolengängige Fraktion heranzuziehen. Bei Nebeln ist die einatembare Fraktion zu messen.

(1) Mitteilungen der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, WILEY-VCH, Weinheim

(2) DIN/EN 481 ”Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel”, Brüssel 1993; BGIA-Arbeitsmappe ”Messung von Gefahrstoffen”, Herausgeber: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA, Erich Schmidt Verlag