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Formular |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
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Beschreibung |
Erläuterung zur Aufbewahrung nach Paragraph
24 GefStoffV
Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. |
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