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Beschreibung |
Aufbewahrung nach Paragraph 24 GefStoffV
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Durch die Angabe der Gefahrensymbole T+ und T wird dokumentiert, dass bei der Aufbewahrung der so gekennzeichneten Stoffe und Zubereitungen Paragraph 24 der Gefahrstoffverordnung zu beachten ist. |