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Beschreibung |
Einstufung nach Paragraph 4a GefStoffV
In der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach Paragraph 4a der Gefahrstoffverordnung sind die gefährlichen Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG aufgelistet. Bei der Einstufung werden den Stoffen die Gefährlichkeitsmerkmale zugeordnet und der R-Satz bzw. die R-Sätze ausgewählt. In der Liste sind die Angaben zu den vorgeschriebenen Gefahrensymbolen und notwendigen Kennziffern für R- und S-Sätze enthalten. Die Einstufung wirkt sich nicht nur auf die Kennzeichnung, sondern auch auf andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften über gefährliche Stoffe aus.
Beispiel (Aldrin):
T; R24/25-48/24/25; Carc. Cat. 3; R40; N; R50-53 |