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Beschreibung |
DFG
Einstufung der Kanzerogenität durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Folgende Einstufungen sind möglich:
III Krebserzeugende Arbeitsstoffe
III A1 Stoffe, die beim Menschen
erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste
zu verursachen vermögen.
III A2 Stoffe, die bislang nur im Tierversuch
sich nach Meinung der Kommission
eindeutig als krebserzeugend erwiesen
haben, und zwar unter Bedingungen, die
der möglichen Exponierung des
Menschen am Arbeitsplatz vergleichbar
sind, bzw. aus denen Vergleichbarkeit
abgeleitet werden kann.
III B Stoffe mit begründetem Verdacht auf
krebserzeugendes Potential. |