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  Formular Wassergefährdungsklasse (WGK)
  Beschreibung Wassergefährdungsklasse (WGK)

Chemikalien (Stoffe und Stoffgruppen), die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen, können Lebewesen, insbesondere den Menschen, gefährden oder schädigen. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden Chemikalien auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und eingestuft. Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung; unterschieden werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK):

1 schwach wassergefährdend
2 wassergefährdend
3 stark wassergefährdend

Die Einstufung erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999. Mit der neuen VwVwS, die am 01.06.1999 in Kraft getreten ist, wird die frühere WGK 0 (im Allgemeinen nicht wassergefährdend) nicht weiter fortgeführt. Stattdessen wird eine Bewertung als "nicht wassergefährdender Stoff" eingeführt. Sowohl für die Einstufung in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 wie auch für die Bewertung als "nicht wassergefährdend" gelten neue Einstufungskriterien (siehe VwVwS und Einstufungsleitfaden).

Die Einstufung eines Stoffes in Wassergefährdungsklassen kann erfolgen durch

- Nennung des Stoffes in Anhang 1 oder 2 der
VwVwS,
- Einstufungsvorgehen nach Anhang 3 der VwVwS
für alle Stoffe , die nicht in den Anhängen 1 und 2
genannt sind, auf Basis von R-Satz-Einstufungen
des Europäischen Gefahrstoffrechts,
- Beschluss der "Kommission Bewertung wasser-
gefährdender Stoffe" (KBwS) zur Aufnahme in
Anhang 1 oder 2 bei der nächsten VwVwS-
Novellierung.